Transportbeton Weinheim-Leutershausen
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Verbindung
mit (EU) Nr. 453/2010 (Anhang I)
Produkt:
Zementgebundener Baustoff
Überarbeitet am: 27.02.2012
Druckdatum: 31.07.2012
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Boden: Einhaltung der Bundesbodenschutzverordnung. Keine speziellen Kontrollmaßnahmen erfor-
derlich.
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PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Parameter
Wert
Form
erdfeucht bis flüssig
Farbe
Im Regelfall grau. Die Gemische können aber auch
gefärbt sein.
Geruch
geruchlos
pH-Wert (T = 20 ºC)
11,0 – 13,5
Mittlere Teilchengröße
1 – 32 mm
Dichte
1,00 – 3,50 g/cm³
Alle weiteren physikalisch-chemischen Parameter nach Anhang II der Verordnung (EG) 1907/2006 in
Verbindung mit Verordnung Nr. (EU) 453/2010 sind nicht relevant.
9.2 Sonstige Angaben
Nicht zutreffend.
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STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Die Gemische sind hydraulische Materialien. Durch das in den Gemischen enthaltene Wasser findet
eine beabsichtigte Reaktion statt. Dabei erhärten die Gemische und bilden eine feste Masse, die nicht
mit ihrer Umgebung reagiert.
10.2 Chemische Stabilität
Die Gemische sind alkalisch und unverträglich mit Säuren, Ammoniumsalzen, Aluminium und anderen
unedlen Metallen. Dabei kann Wasserstoff gebildet werden. Die Gemische sind in Flusssäure löslich,
wobei sich ätzendes Siliziumtetrafluoridgas bildet. Kontakt mit diesen unverträglichen Materialien ver-
meiden.
Die Gemische sollten in der Regel 90 Minuten nach Herstellung verarbeitet sein. Danach erhärten die
Gemische und bilden eine feste Masse.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Nicht zutreffend.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Eine unplanmäßige nachträgliche Wasserzugabe ist zu vermeiden, da sie zur Verringerung der Pro-
duktqualität führt.
10.5 Unverträgliche Materialien
Unkontrollierte Verwendung von Fremdstoffen, insbesondere von Aluminiumpulver oder Aluminiumab-
rieb von Transportfahrzeugen in den Zubereitungen ist zu vermeiden, da Wasserstoff entsteht.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.