Transportbeton Weinheim-Leutershausen
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Verbindung
mit (EU) Nr. 453/2010 (Anhang I)
Produkt:
Zementgebundener Baustoff
Überarbeitet am: 27.02.2012
Druckdatum: 31.07.2012
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Keine besonderen Maßnahmen erforderlich, da die Gemische nicht brennbar sind.
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MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen an-
zuwendende Verfahren
6.1.1 Nicht für Notfälle geschultes Personal
Persönliche Schutzkleidung tragen (siehe Abschnitt 8.2.2). Hinweise zum sicheren Umgang gemäß
Abschnitt 7 beachten. Ein Notfallplan ist nicht erforderlich.
6.1.2 Einsatzkräfte
Ein Notfallplan ist nicht erforderlich.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Die Gemische nicht in die Kanalisation, ins Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Die Gemische mechanisch aufnehmen, auf einer Folienunterlage oder in einem Gefäß erhärten lassen
und gemäß Punkt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Abschnitte 8 und 13 mit weiteren Informationen beachten.
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HANDHABUNG UND LAGERUNG
Nicht in der Nähe von Lebensmitteln, Getränken oder Rauchwaren lagern oder verwenden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Herstellung
7.1.1 Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen
Bitte den Empfehlungen in Abschnitt 8 folgen.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen und
gegebenenfalls duschen, um Anhaftungen der Zubereitung zu entfernen.
Kontaminierte Kleidung, Schuhe, Uhren etc. vor erneuter Nutzung reinigen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Die Gemische sind nicht lagerfähig.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Für die spezifischen Endanwendungen (siehe Abschnitt 1.2) sind keine zusätzlichen Informationen er-
forderlich.
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BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITI-
ON/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1 Zu überwachende Parameter
Grenzwert
Expositionsweg
Expositionsfrequenz Prüfverfahren
Wasserlösliches Chrom(VI): 2 ppm
dermal
Kurzzeit (akut)
Langzeit (wiederholt)
EN 196-10