Transportbeton Weinheim-Leutershausen
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Verbindung
mit (EU) Nr. 453/2010 (Anhang I)
Produkt:
Zementgebundener Baustoff
Überarbeitet am: 27.02.2012
Druckdatum: 31.07.2012
Seite 3 von 11
Einstufung nach
RL 67/548/EWG
Xi, reizend
R37/38, R41, R43
Xi, reizend
R37/38, R41, R43
Xi, reizend
R37/38, R41
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ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Für Ersthelfer ist keine spezielle persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Ersthelfer sollten aber den
Kontakt mit dem Gemisch vermeiden.
Augenkontakt
Auge nicht trocken reiben, weil durch die mechanische Beanspruchung zusätzliche Hornhautschäden
möglich sind. Gegebenenfalls Kontaktlinse entfernen und das Auge sofort bei geöffnetem Lidspalt un-
ter fließendem Wasser für mindestens 20 Minuten spülen, um alle Teilchen zu entfernen. Falls möglich
isotonische Augenspüllösung (0,9% NaCl) verwenden. Immer Arbeitsmediziner oder Augenarzt kon-
sultieren.
Hautkontakt
Durchtränkte Kleidung, Schuhe, Uhren etc. entfernen. Diese vor Wiederverwendung gründlich reini-
gen. Das Gemisch mit viel Wasser abspülen. Bei Hautbeschwerden Arzt konsultieren.
Verschlucken (in unbeabsichtigter Art und Weise)
Bei Bewusstsein Mund ausspülen und reichlich Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen.
Arzt oder Giftinformationszentrum konsultieren.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Augen:
Augenkontakt mit den Gemischen kann ernste und möglicherweise bleibende Augenschäden
verursachen.
Haut:
Die Gemische können durch anhaltenden Kontakt eine reizende Wirkung haben.
Längerer Hautkontakt mit den Gemischen kann Hautreizungen, Dermatitis oder ernste Hautschäden
hervorrufen (z. B. beim Knien in feuchtem Mörtel oder Beton, sogar wenn eine lange Hose getragen
wird). Die Hautschäden entwickeln sich, ohne dass anfangs Schmerz empfunden wird.
Für weitere Informationen siehe (1).
Umwelt:
Bei normaler Verwendung gelten die Gemische als nicht gefährlich für die Umwelt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Wird ein Arzt aufgesucht, bitte dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.
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MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Die Gemische sind nicht brennbar. Löschmittel und Brandbekämpfungsmaßnahmen sind auf die Art
des Umgebungsbrandes abzustimmen.
5.2 Besondere vom Gemisch ausgehende Gefahren
Die Gemische sind weder explosiv noch brennbar und auch nicht brandfördernd bei anderen Materia-
lien.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung