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Transportbeton Weinheim-Leutershausen
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Verbindung
mit (EU) Nr. 453/2010 (Anhang I)
Produkt:
Zementgebundener Baustoff
Überarbeitet am: 27.02.2012
Druckdatum: 31.07.2012
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auf Erfahrungen
am Menschen
Auswirkungen auf die Gesundheit durch eine Exposition
Kontakt mit den Gemischen kann vorhandene Haut- oder Augenkrankheiten verstärken.
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UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1 Toxizität
Das Produkt gilt als nicht gefährlich für die Umwelt. Ökotoxikologische Untersuchungen mit Portland-
zement, der häufig für die Herstellung der Zubereitungen verwendet wird, an Daphnia magna (U.S.
EPA, 1994a) (5) und Selenastrum Coli (U.S. EPA, 1993) (6) haben nur einen geringen toxischen Effekt
gezeigt.
Daher konnten die LC50 und EC50 Werte nicht bestimmt werden (7). Es konnten auch keine toxischen
Auswirkungen auf Sedimente festgestellt werden (8). Die Freisetzung größerer Mengen der Zuberei-
tungen in Wasser kann jedoch zu einer pH-Wert-Verschiebung führen und damit unter besonderen
Umständen toxisch für aquatisches Leben sein.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht zutreffend, da die Gemische anorganisches mineralisches Material sind.
12.3 Bioakkumulationspotential
Nicht zutreffend, da die Gemische anorganisches mineralisches Material sind.
12.4 Mobilität im Boden
Nicht zutreffend, da die Gemische anorganisches mineralisches Material sind.
12.5 Hinweise der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht zutreffend, da die Gemische anorganisches mineralisches Material sind.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht zutreffend.
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HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Eine mögliche Rücknahme beim Hersteller erfragen. Sollte dies nicht möglich sein, feuchte Produkte
aushärten lassen und nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung des aus-
gehärteten Produktes wie Betonabfälle und erhärtete Betonschlämme unter Beachtung der örtlichen
behördlichen Bestimmungen. Abfallschlüssel und Abfallbezeichnung nach AVV: In Abhängigkeit von
der Herkunft als 17 01 01 (Beton) oder 10 13 14 (Betonabfälle und Betonschlämme).
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ANGABEN ZUM TRANSPORT
Die Gemische unterstehen nicht den internationalen Gefahrgutvorschriften (IMDG, IATA, ADR/RID).
Es ist daher keine Klassifizierung erforderlich.
14.1 UN-Nummer
Nicht zutreffend.
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht zutreffend.